Definition 'Anschlussstelle' im Bahnbetrieb
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können.
Anschlussstellen bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
Was ist eine Anschlussstelle?
Wenn die Fahrt auf der freien Strecke durch eine Weiche in eine andere Strecke übergeht, die zu einem Gelände oder einem Gebäude führt das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, spricht man von einer Anschlussstelle.
Die Anschlussweiche (W1 im Abbildung) ist das Bindeglied zwischen DB Netz und nichtöffentlichem Gleisnetz und ist in der Regel ortsgestellt (durch das Rangierpersonal an Ort und Stelle umgestellt) und verschlossen.
Eine Fahrt vom Bahnhof (Bf) zur Anschlussstelle (Anst) wird als Sperrfahrt (Sperrf) durchgeführt und wird beim Befahren des Anschlussgleises zur Rangierfahrt (Rf).
Zugfahrt in die Anschlussstelle
Wenn ein Zug in die Anschlussstelle fahren will, übergibt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die Weichenschlüssel. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Anschlussweiche W1 als "nicht mehr überwacht".
Auch wenn nach der Fahrt in das Anschlussgleis die Weiche W1 umgestellt wird (zur Fahrt nach links), bietet sie Fahrten auf der freien Strecke keinen Flankenschutz. Denn die Weiche W1 kann immer noch ungewollt durch einen rollenden Güterwagen Stumpf aufgefahren werden!
Deshalb bleibt der Streckenblock für den Zugverkehr solange gesperrt, bis die Sperrfahrt mit allen Fahrzeugen wieder am Ausgangsbahnhof ist und der Weichenschlüssel wieder dem Fahrdienstleiter übergeben wurde.