Definition 'Flankenschutzeinrichtung' im Bahnbetrieb
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen.
Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale, Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und Signale Ra 11 a (DV 301).
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
Welche Flankenschutzeinrichtungen gibt es?
Flankenschutz kann unmittelbar (direkt) bzw. zwingend oder mittelbar (indirekt) bzw. nicht zwingend gegeben werden.
Direkte (zwingende) Flankenschutzeinrichtungen:
- Weichen
- Gleissperren
Indirekte (nicht zwingende) Flankenschutzeinrichtungen:
- Hauptsignale
- Sperrsignale
- Signale Ra 11