Definition 'Kleinwagen' im Bahnbetrieb
Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen nicht zuverlässig beeinflussen.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
Was sind Kleinwagen im Bahnbetrieb?
Alle Nebenfahrzeuge, die im Netz der Deutsche Bahn eingesetzt werden, müssen auf jeder Längsseite mit einer Anschriftentafel versehen sein. Aus dieser muss die Einstufung als "Schweres Nebenfahrzeug" oder als "Kleinwagen" hervorgehen.
Die Kleinwagen (Kl) beeinflussen wegen der meist leichter Bauart die Schienenkontakte und Streckenblockeinrichtungen sowie Bahnübergangskontakte nicht zuverlässig.
Fahrten von Kleinwagen (Kl) werden betrieblich ausschließlich innerhalb von Bahnhöfen als Rangierfahrten und auf der freien Strecke sowie beim Übergang vom oder in den Bahnhof als Sperrfahrten behandelt, für sie dürfen Hauptsignale und der Streckenblock nicht betätigt werden.
Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweise 'KL' und entsprechende Hilfssperren anbringen, um eine versehentliche Freigabe für einen regulären Zug zu verhindern.