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Kleinwagen (Kl)

Definition 'Kleinwagen' im Bahnbetrieb

 

Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen nicht zuverlässig beeinflussen.


Quelle: Richtlinie 408.0101A01

 


Was sind Kleinwagen im Bahnbetrieb?


Bahn Nebenfahrzeug Kleinwagen (Zweiwegebagger)
Nebenfahrzeug Kleinwagen (Zweiwegebagger)

Alle Nebenfahrzeuge, die im Netz der Deutsche Bahn eingesetzt werden, müssen auf jeder Längsseite mit einer Anschriftentafel versehen sein. Aus dieser muss die Einstufung als "Schweres Nebenfahrzeug" oder als "Kleinwagen" hervorgehen.


Bahn Anschriftentafel für Kleinwagen
Anschriftentafel für Kleinwagen

Die Kleinwagen (Kl) beeinflussen wegen der meist leichter Bauart die Schienenkontakte und Streckenblockeinrichtungen sowie Bahnübergangskontakte nicht zuverlässig.


Fahrten von Kleinwagen (Kl) werden betrieblich ausschließlich innerhalb von Bahnhöfen als Rangierfahrten und auf der freien Strecke sowie beim Übergang vom oder in den Bahnhof als Sperrfahrten behandelt, für sie dürfen Hauptsignale und der Streckenblock nicht betätigt werden.


Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweise 'KL' und entsprechende Hilfssperren anbringen, um eine versehentliche Freigabe für einen regulären Zug zu verhindern.




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