Definition 'Planmäßige Halte' im Bahnbetrieb
Ein planmäßiger Halt kann
- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder
- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen erteilen.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01