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Planmäßige Halte

Definition 'Planmäßige Halte' im Bahnbetrieb

 

Ein planmäßiger Halt kann


- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder


- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen erteilen.


Quelle: Richtlinie 408.0101A01

 


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