Definition 'Weichenverschluss' im Bahnbetrieb
Der Begriff Weichenverschluss wird in der Signaltechnik zweimal verwendet.
1. Verschließen einer Weiche in einer Fahrstraße
Verschließen einer Weiche, eines Riegels, einer Gleissperre oder eines Sperrsignals in der für die eingestellte Fahrstraße erforderlichen Stellung.
2. Sammelbegriff für Zungen- und Herzstückverschlüsse
Weichenverschlüsse gewährleisten den dichten Schluss zwischen der anliegenden Zungenspitze bzw. der beweglichen Herzstückspitze und der Backen- bzw. Flügelschiene und sorgen dafür, dass die anliegende Zunge bzw. bewegliche Herzstückspitze in deren gesamter Länge in genauer geometrischer Lage fixiert wird.
Quelle: Richtlinie 482.0009