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408.0301 - Nicht ausreichende Ortskenntnis

Züge fahren; Nicht ausreichende Ortskenntnis; 408 0301

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 05) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)

 

Wenn der Triebfahrzeugführer außerplanmäßig rangieren muss und seine Ortskenntnis nicht ausreichend ist, muss er sich beim Weichenwärter oder der zuständigen Stelle erkundigen.



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