Züge fahren; Nicht ausreichende Ortskenntnis; 408 0301
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 05) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)
Wenn der Triebfahrzeugführer außerplanmäßig rangieren muss und seine Ortskenntnis nicht ausreichend ist, muss er sich beim Weichenwärter oder der zuständigen Stelle erkundigen.