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408.0453 - Ausfahrt verhindert

Züge fahren; Ausfahrt verhindert; 408 0453

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)

 

1

Grundsatz

Steht der Ausfahrt eines Zuges aus einem Bahnhof, auf dem er planmäßig durchfahren soll, ein Hindernis entgegen,


(1) gilt Folgendes:

a) Der Fahrdienstleiter muss den Zug auf einem Bahnhof mit Ausfahrsignal am Einfahrsignal anhalten, wenn


1. kein Ausfahrvorsignal vorhanden ist und das Einfahrsignal keine Vorsignalfunktion hat oder


2. das Bedienen des Einfahrsignals vor dem Ausfahrsignal wegen eines verkürzten Bremsweges im Betriebsstellenbuch nach 408.0251 Abschnitt 2 Absatz (5) verboten ist.


Der Fahrdienstleiter darf das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn der Zug davor zum Halten gekommen ist. Bei einem Zwischensignal muss er sinngemäß verfahren.


b) Wenn kein Einfahrsignal vorhanden ist, muss der Fahrdienstleiter den Zug durch Schutzsignal anhalten.


c) Wenn ein Zug bei Einfahrt in ein zu einem Gruppenausfahrsignal gehörendem Gleis nicht bis zum Gruppenausfahrsignal fahren darf und am Einfahrgleis kein Zwischensignal oder hochstehendes Sperrsignal vorhanden ist, muss der Fahrdienstleiter den Halteplatz durch eine Wärterhaltscheibe kennzeichnen.

Wenn der Fahrdienstleiter den Halteplatz ausnahmsweise nicht durch eine Wärterhaltscheibe kennzeichnen kann, weil z.B. ein Mitarbeiter zum Aufstellen des Signals nicht zur Verfügung steht, darf er die Zugfahrt zulassen, wenn es im Betriebsstellenbuch zugelassen ist und er dem Triebfahrzeugführer im Befehl 14 den Halteplatz vorgeschrieben hat.


d) Wenn ein Fahrdienstleiter auf einem Bahnhof mit mehreren nacheinander folgenden Hauptsignalen, deren Stellung nicht signalmäßig vorangekündigt wird,


- einen Zug an einem Zwischensignal oder am Ausfahrsignal außerplanmäßig anhalten will bzw.


- einen planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit über 60 km/h abweichend statt des Signals Hp 1 das Signal Hp 2 erteilen will, muss er den Zug am letzten Hauptsignal, dessen Stellung signalmäßig vorangekündigt wird, anhalten.



(2) Auf einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal muss der Fahrdienstleiter einen Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen statt der Ankunftszeit bei diesem Bahnhof ein „H“ vorgeschrieben ist, am Einfahrsignal anhalten. Er darf das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben, nachdem der Zug davor zum Halten gekommen ist und der Triebfahrzeugführer über die verhinderte Ausfahrt mündlich verständigt wurde. Er muss den Zug im Bahnhof durch Schutzsignal anhalten.



2

Ausnahmen

Der Fahrdienstleiter muss einen Zug nicht nach Abschnitt 1 am Einfahrsignal bzw. Zwischensignal anhalten, wenn


- ein Halt in der La oder ein zusätzlicher Halt angeordnet ist oder


- im Betriebsstellenbuch für bestimmte Züge auf bestimmten Fahrwegen auf das Anhalten verzichtet ist, um das Halten schwerer Züge in Steigungen von 1:100 (10‰) und mehr zu vermeiden.



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