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408.0521 - Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle

Züge fahren; Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle; 408 0521

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)

 

1

Allgemeine Maßnahmen

Wenn ein Zug zum Halten kommt, bevor er mit Zugschluss an der Signal-Zugschlussstelle eines Einfahr- oder Blocksignals vorbeigefahren ist, darf der Fahrdienstleiter das Signal nicht auf Halt stellen und die Räumungsprüfung nicht bestätigen. Der Bediener des Signals muss sofort den Fahrdienstleiter verständigen. Der Fahrdienstleiter muss sofort den Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugfolgestelle verständigen.



2

Merkhinweis, Sperre

Auf Strecken ohne Streckenblock muss der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugfolgestelle Merkhinweis „RP“ nach 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.



3

Selbststellbetrieb, Zuglenkung mit Lenkplan

Auf der rückgelegenen Zugfolgestelle dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre nach 408.0403 Nr. 7 anbringen.



4

Signal auf Halt stellen

Nachdem der Zug mit Zugschluss an der Signal-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist, ist das Signal auf Halt zu stellen und die Räumungsprüfung zu bestätigen.



5

Weichen umstellen

Wenn durch das Signal gesicherte Weichen umgestellt werden müssen, darf das Signal auf Halt gestellt und die Fahrstraße aufgelöst werden. Das Signal ist anschließend wieder auf Fahrt zu stellen, wenn es die Anlage zulässt.



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