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Notruf

Der Aufbau einer Notrufverbindung wird als Notruf bezeichnet.

 

Der Aufbau einer Notrufverbindung zu allen berechtigten Teilnehmern wird als Notruf bezeichnet. Anschließend ist eine Notdurchsage abzugeben.


Inhalt einer Notdurchsage kann:


– das Melden einer Betriebsgefahr,


– ein Nothaltauftrag,


– eine Notfallmeldung oder


– das Anfordern von Hilfe sein.



Nach der Notdurchsage ist die Notrufverbindung zu beenden.


Erst danach sind ergänzende Meldungen oder Rückfragen in Einzelverbindungen zulässig.


Wird ein Notruf unbeabsichtigt ausgelöst, muss der die Notrufverbindung aufbauende Teilnehmer mitteilen, dass er die Notrufverbindung unbeabsichtigt aufgebaut hat und es sich nicht um eine Notdurchsage handelt.


Quelle: Richtlinie 481.0205

 


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