Ne1 Trapeztafel . Ne2 . Ne3 . Ne4 Schachbretttafel . Ne5 . Ne6 . Ne7 . Ne12 . Ne13 . Ne14 . So1 (DV301) . So19 (DV301) . So106 (DV301) .
Signalbuch; 301 1401
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.1401 Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2020)
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Signal Ne 1 – Trapeztafel
(1) Bedeutung: Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben.
(2) Beschreibung: Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.
(3) (bleibt frei)
(4) Bei den Eisenbahnen des Bundes steht die Trapeztafel vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale.
Auf Strecken mit Zugleitbetrieb kann sie auch vor anderen Zuglaufstellen stehen.
An Gleisen entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kann die Trapeztafel aufgestellt sein, wenn dort kein gültiges Haupt- oder Sperrsignal vorhanden ist. Sie ist dann mit einer Kilometerangabe ergänzt.
Bei den NE bestimmt der Betriebsleiter, wo die Trapeztafel aufgestellt ist.
(5) Bei den Eisenbahnen des Bundes bestimmt der Eisenbahninfrastrukturunternehmer – bei den NE der Betriebsleiter –, wo bei ungünstigen Sichtverhältnissen das Signal rückstrahlend oder bei Dunkelheit beleuchtet ist.
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Signal Ne 2 – Vorsignaltafel
(1) Bedeutung: Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals.
(2) Beschreibung: Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.
(3) Als Kennzeichnung des Standorts eines dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301 kann über der Vorsignaltafel eine dreieckige, schwarzgeränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt angebracht sein.
(4) Das Signal steht in der Regel unmittelbar vor einem Vorsignal.
Vor einem Lichtvorsignal an einem Lichthauptsignal, vor einem Lichthauptsignal mit Vorsignalfunktion und vor einem Vorsignalwiederholer ist es nicht aufgestellt.
(5) Bei einem über dem Gleis angebrachten Vorsignal befindet sich die Vorsignaltafel über oder unter dem Signal.
(6) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen
a) anstelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstandes der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel,
b) als Hinweis auf ein Vorsignal, das sich abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 an einem anderen Standort befindet, wenn Bauzustände dies erfordern.
Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben.
Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das
- unmittelbar links,
- in einem größeren Abstand rechts oder
- ein Gleis weiter rechts
vom befahrenen Gleis steht.
Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das
- entweder rechts oder
- ein Gleis weiter rechts
vom befahrenen Gleis steht.
Das Signal Ne 2 wird nicht aufgestellt für Vorsignale am Standort von Hauptsignalen, wenn für das Hauptsignal ein Signal Ne 4 aufgestellt ist.
(7) (bleibt frei)
(8) Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal Ne 2 rückstrahlend oder beleuchtet.
(9) Ist der Abstand des Vorsignals oder der nach Absatz 6b) aufgestellten Vorsignaltafel vom zugehörigen Signal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, trägt die Vorsignaltafel auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes wei es Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann es vor der Vorsignaltafel stehen.
Die Kennzeichnung entfällt bei Vorsignalen, die mit einem weißen Zusatzlicht oder nach den Absätzen 10 und 11 gekennzeichnet sind.
(10) Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden zweibegriffigen Formvorsignals oder Lichtvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht mit einem weißen Zusatzlicht oder nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, kann eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, aufgestellt sein.
(11) Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, ist eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, und darüber eine dreieckige, schwarz geränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt aufgestellt.
(12) Lichtvorsignale können im Geltungsbereich der DV 301 anstatt mit der Vorsignaltafel mit einem Vorsignalmastschild gekennzeichnet sein.
Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck.
Das Mastschild ist rückstrahlend.
(13) Lichthauptsignale, die zugleich Vorsignalfunktion besitzen, können zusätzlich zum weiß-rot-weißen Mastschild mit dem Mastschild mit dem mit der Spitze nach unten weisenden gelben Dreieck gekennzeichnet sein.
Das Mastschild mit dem gelben Dreieck ist dann grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.
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Signal Ne 3 – Vorsignalbaken
(1) Bedeutung: Ein Vorsignal ist zu erwarten.
(2) Beschreibung: Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt.
Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.
(3) Vorsignalbaken sind hohe rechteckige Tafeln; bei beschränktem Raum werden niedrige rechteckige oder quadratische Tafeln aufgestellt.
(4) Das Signal kann auch zur Ankündigung einer allein stehenden Vorsignaltafel aufgestellt sein.
(5) Vorsignalbaken stehen in der Regel nur auf Hauptbahnen.
(6) Es stehen in der Regel drei, in Ausnahmefällen auch weniger oder bis zu fünf
Baken vor dem Vorsignal.
Die in der Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Vorsignal; die anderen
Baken stehen in je 75 m Abstand.
Bei Sichtbehinderung können die Baken auch in anderen Abständen stehen.
(7) Vorsignalbaken in Tunneln sind rückstrahlend oder beleuchtet.
(8) Vorsignale von Zwischen- und Ausfahrsignalen und Vorsignale, die an einem Hauptsignal stehen oder mit diesem an einem Signalträger vereinigt sind, werden nur in Ausnahmefällen, Vorsignalwiederholer und Wärtervorsignale werden nicht durch Baken angekündigt.
(9) Ist der Abstand eines Vorsignals vom Hauptsignal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die erste Bake auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann es vor der Bake stehen.
Das weiße Dreieck mit schwarzem Rand darf im Geltungsbereich der DV 301 bis auf weiteres fehlen.
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Signal Ne 4 – Schachbretttafel
(1) Bedeutung: Das Hauptsignal steht – abweichend von der Regel – an einem anderen Standort.
(2) Beschreibung: Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.
(3) Das Signal ist eine hohe rechteckige Tafel; bei beschränktem Raum ist eine niedrige Tafel aufgestellt.
(4) Das Signal ist in der Regel an durchgehenden Hauptgleisen aufgestellt; an sonstigen Hauptgleisen kann es aufgestellt sein. Das Signal steht in Höhe des Hauptsignals.
Das Signal darf nicht aufgestellt werden, wenn durch weitere Hauptsignale in gleicher Höhe die Zuordnung nicht eindeutig ist.
(5) Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das entweder
- unmittelbar links,
- mehr als 10 m rechts oder
- ein Gleis weiter rechts
vom befahrenen Gleis steht.
(6) Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.
Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist im Geltungsbereich der DS 301 auch auf ein Sperrsignal hin, das für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.
(7) Bei Bauzuständen kann das unmittelbar links vom Gleis stehende Signal Ne 4 auf ein Hauptsignal hinweisen, das ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben.
Das zwischen dem befahrenen Gleis und dem Hauptsignal befindliche Gleis kann zeitweise fehlen.
(8) Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal rückstrahlend oder beleuchtet.
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Signal Ne 5 – Haltetafel
(1) Bedeutung: Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen.
(2) Beschreibung: Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H
oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H.
(3) Das Signal kann abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 aufgestellt sein. Diese Abweichungen sind nicht bekannt gegeben.
(4) Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht.
Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen darf eine andere Haltetafel bestimmen, die nicht der Zuglänge entspricht, sofern sich bei besetzten Reisezügen alle Einstiegstüren am Bahnsteig befinden.
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.
(5) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
(6) Durch eine hochstehende, schwarze Rechteckscheibe mit weiß blinkendem „H“ kann die Anforderung eines Bedarfshalts angezeigt werden.
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Signal Ne 6 – Haltepunkttafel
(1) Bedeutung: Ein Haltepunkt ist zu erwarten.
(2) Beschreibung: Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.
(3) Das Signal kündigt Haltepunkte oder Haltestellen an, die infolge der örtlichen Verhältnisse schwer zu erkennen sind.
(4) Das Signal steht
- auf Hauptbahnen im Abstand des Bremsweges der Strecke,
- auf Nebenbahnen 150 m
vor dem Bahnsteig.
(5) Das Signal ist rückstrahlend. Es darf vorübergehend nicht rückstrahlend sein.
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Signal Ne 7 – Schneepflugtafel
(1) Bedeutung: a) Pflugschar heben.
(2) Beschreibung: Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben
oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben.
(3) Bedeutung: b) Pflugschar senken
(4) Beschreibung: Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten
oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.
(5) Das Signal gilt nur für Schneepflüge mit beweglichen Pflugscharen.
(6) Das Signal Ne 7 b) darf abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 auf eingleisiger Strecke unmittelbar links vom Gleis aufgestellt sein, wenn es sich am Träger des Signals Ne 7 a) für die Gegenrichtung befindet.
(7) Auf die Aufstellung des Signals Ne 7 b) darf verzichtet werden, wenn das Ende des zu kennzeichnenden Gleisabschnittes durch das Signal Ne 7 a) der Gegenrichtung erkennbar ist.
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Signal Ne 12 – Ankündigungsbake
(1) Bedeutung: Überwachungssignal einer Rückfallweiche beachten.
(2) Beschreibung: Eine rechteckige, orangefarbene Tafel mit zwei waagerechten weißen Streifen.
(3) Der Triebfahrzeugführer bzw. der Mitarbeiter auf dem Fahrzeug an der Spitze hat am Standort des Signals Ne 12 zu prüfen, ob das Signal Ne 13 ein weißes Licht zeigt.
(4) Die Ankündigungsbake wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
(5) Für Rückfallweichen in Nebengleisen werden keine Signale Ne 12 aufgestellt.
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Signal Ne 13
Signal Ne 13a
(1) Bedeutung: Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze befahrbar
(2) Beschreibung: Ein weißes Licht über einem orangefarbenen waagerechten Streifen und einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Signal Ne 13b
(3) Bedeutung: Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze nicht befahrbar, vor der Weiche halten
(4) Beschreibung: Ein orangefarbener waagerechter Streifen über einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.
(5) Der orangefarbene waagerechte Streifen und das orange-weiß schräg gestreifte Mastschild der Signale Ne 13a und Ne 13b sind rückstrahlend.
(6) Bei Signal Ne 13b darf die Rückfallweiche mit Schrittgeschwindigkeit erst befahren werden, nachdem an Ort und Stelle – ggf. nach dem Aufschließen der Verschließeinrichtungen und dem probeweisen Umstellen der Weiche von Hand – die Befahrbarkeit der Weiche festgestellt wurde.
(7) Folgen auf ein Signal Ne 13 mehrere Rückfallweichen, die gegen die Spitze befahren werden, wird dies am Mastschild des Signals durch eine schwarze Ziffer angezeigt.
Die genannten Verhaltensregeln gelten dann für die angegebene Anzahl von Rückfallweichen.
(8) Wird am Überwachungssignal das Signal Ne 13b gezeigt, ist dies sofort dem Fahrdienstleiter bzw. dem Zugleiter zu melden.
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Signal Ne 14 – ETCS-Halt-Tafel (ETCS Stop marker)
(1) Bedeutung: Halt für Züge in ETCS-Betriebsart SR.
(2) Beschreibung: Ein gelber Pfeil mit weißem Rand auf einer blauen quadratischen Tafel.
(3) Das Signal gilt für das Gleis, auf das der Pfeil weist.
(4) Das Signal ist mit der eindeutigen Kennzeichnung der ETCS-Blockstelle versehen.
(5) Ein alleinstehendes Signal Ne 14 gebietet Halt:
- für Züge, die nicht in der ETCS-Betriebsart FS oder OS verkehren.
- für Rangierfahrten.
- für Kleinwagenfahrten.
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Signal So 1 – Endtafel (DV 301)
(1) Bedeutung: Fahren auf Sicht beenden.
(2) Beschreibung: Eine viereckige rote Tafel mit liegendem weißen Kreuz.
(3) Das Signal ist rückstrahlend.
(4) Das Signal wird nur bei der Gleichstrom-S-Bahn Berlin angewendet.
(5) Mit dem Signal wird der durch ein rotes Mastschild an einem Lichthauptsignal erteilte Auftrag zum Fahren auf Sicht aufgehoben.
(6) Sind bei Bauzuständen Endtafeln aufgestellt, so ist dies in der La bekannt gegeben.
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Signal So 19 – Hauptsignalbaken (DV 301)
(1) Bedeutung: Ein Hauptsignal ist zu erwarten.
(2) Beschreibung: Drei aufeinander folgende viereckige orangefarbene Tafeln mit einer, zwei oder drei weißen Kreisflächen, deren Anzahl in Fahrtrichtung abnimmt; die Kreisflächen können rückstrahlend sein.
(3) Hauptsignalbaken sind in der Regel hohe rechteckige Tafeln. Wo diese nicht aufgestellt werden können, dürfen niedrige quadratische oder niedrige rechteckige Tafeln verwendet werden.
(4) Hauptsignalbaken sind – vorrangig auf Strecken mit automatischem Streckenblock – zur Ankündigung von Einfahr- und Blocksignalen aufgestellt.
(5) Jeweils drei Hauptsignalbaken stehen unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis. Die in Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Hauptsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.
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Signal So 106 – Kreuztafel (DV 301)
(1) Bedeutung: Bei fehlendem Vorsignal wird angezeigt, dass ein Hauptsignal zu erwarten ist.
(2) Beschreibung: Eine weiße Sechseckscheibe mit liegendem schwarzem Kreuz an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pfahl.
(3) Die Kreuztafel wird nur auf Nebenbahnen angewandt.
(4) Die Kreuztafel ist im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges vor dem Hauptsignal unmittelbar rechts neben dem Gleis aufgestellt.