Signalbuch; 301 1301
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.1301 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
1
Allgemeines
(1) Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
(2) Die Signale werden mit dem Mehrklangsignalhorn gegeben.
Sie sind auch zu beachten, wenn sie nur in einer Tonlage gehört werden.
2
Signal Ro 1
(1) Bedeutung: Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge.
(2) Beschreibung: Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.
3
Signal Ro 2
(1) Bedeutung: Arbeitsgleise räumen.
(2) Beschreibung: Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
4
Signal Ro 3
(1) Bedeutung: Arbeitsgleise schnellstens räumen.
(2) Beschreibung: Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
5
Signal Ro 4 – Fahnenschild
(1) Bedeutung: Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind.
(2) Beschreibung: Ein weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.
(3) Das Signal ist in der Nähe der Arbeitsrotte gleichlaufend zum Gleis aufgestellt.