Signalbuch; 301 0901
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0901 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
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Allgemeines
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
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Signal Zp 1 - Achtungssignal
(1) Bedeutung: Achtung.
(2) Beschreibung: Ein mäßig langer Ton.
(3) Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.
Es ist zu geben, z.B.
- um Personen zu warnen,
- vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
- wenn Schranken nicht geschlossen sind,
- wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
- zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
- vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.
(4) Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.
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Signal Zp 2
(1) Bedeutung: Handbremsen mäßig anziehen.
(2) Beschreibung: Ein kurzer Ton.
4
Signal Zp 3
(1) Bedeutung: Handbremse stark anziehen.
(2) Beschreibung: Drei kurze Töne schnell hintereinander.
5
Signal Zp 4
(1) Bedeutung: Handbremsen lösen.
(2) Beschreibung: Zwei mäßig lange Töne nacheinander.
6
Signal Zp 5 - Notsignal
(1) Bedeutung: Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten - Bremsen und Hilfe leisten.
(2) Beschreibung: Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.
(3) Das Signal gilt für alle Mitarbeiter.