Zs1 . Zs2 . Zs2v . Zs3 . Zs3v . Zs6 . Zs7 . Zs8 . Zs9 (Bü-Tafel)(DV301) . Zs10 . Zs12 (M Tafel) . Zs13 . Zs103 (DV301) .
Signalbuch; 301 0301
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0301 Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)
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Allgemeines
Zusatzsignale gelten für Zugfahrten.
Das Signal Zs 103 (DV 301) gilt nur für Rangierfahrten.
Ortsfeste Zusatzsignale werden in der Regel an Haupt- oder Vorsignalen gezeigt.
Die Signale Zs 2, Zs 2v, Zs 3, Zs 3v, Zs 6, und Zs 10 (DS 301) können alleinstehend gezeigt werden.
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Signal Zs 1 – Ersatzsignal
(1) Bedeutung: Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren.
(2) Beschreibung: Drei weiße Lichter in Form eines A
oder ein weißes Blinklicht.
(3) Das Ersatzsignal gilt auch, wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges am
Signal vorbeigefahren ist.
3
Signal Zs 2 – Richtungsanzeiger
(1) Bedeutung: Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung.
(2) Beschreibung: Ein weißleuchtender Buchstabe.
(3) Der Richtungsanzeiger gibt durch einen Kennbuchstaben an, für welche Fahrtrichtung oder für welches Streckengleis mehrerer nebeneinander verlaufender Strecken das Hauptsignal auf Fahrt steht.
Er wird auch angewandt, wenn dem Triebfahrzeugführer bei größeren Bahnhöfen
die Einfahrt in einen bestimmten Bahnhofsteil (z.B. Rangier- oder Personenbahnhof)
angezeigt werden soll.
Der Infrastrukturunternehmer gibt die verwendeten Kennbuchstaben bekannt.
(4) Die verwendeten Buchstaben sind im Fahrplan enthalten. Außerdem können die verwendeten Buchstaben in örtlichen Zusätzen enthalten sein.
4
Signal Zs 2v – Richtungsvoranzeiger
(1) Bedeutung: Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten.
(2) Beschreibung: Ein gelbleuchtender Buchstabe.
(3) Im Geltungsbereich der DV 301 darf der Richtungsvoranzeiger bis auf weiteres auch weißleuchtend sein.
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Signal Zs 3 – Geschwindigkeitsanzeiger
(1) Bedeutung: Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden.
(2) Beschreibung Formsignal: Eine weiße Kennziffer auf dreieckiger schwarzer Tafel mit weißem Rand.
Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränktem Raum kann die
Spitze nach oben zeigen.
Lichtsignal: Eine weißleuchtende Kennziffer.
(3) Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
(4) Das Signal wird auch an Blocksignalen selbsttätiger Blockstellen (Sbk) angewendet, wenn das nächste Signal im verkürzten Bremswegabstand folgt. In diesem Falle gilt die angezeigte Geschwindigkeit bei Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Signal.
(5) Die Kennziffer 3 kann anzeigen, dass in Stumpfgleise eingefahren wird oder dass ein ausreichender Durchrutschweg fehlt.
Die Kennziffern 1 und 2 können anzeigen, dass besonders früh zu halten oder in ein besetztes Gleis einzufahren ist.
(6) Wird innerhalb des anschließenden Weichenbereichs durch ein Signal Zs 3 eine andere Geschwindigkeit angezeigt, gilt diese bis zum Ende des Weichenbereichs.
Eine durch Hauptsignal oder Signal Zs 3 vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung kann durch ein alleinstehendes Signal Zs 3 bereits
vor dem Ende des anschließenden Weichenbereichs geändert werden.
(7) Das Formsignal ist rückstrahlend oder bei Dunkelheit beleuchtet, es kann bis
auf weiteres nicht rückstrahlend oder beleuchtet sein.
Das Formsignal an Lichthauptsignalen zeigt mit der Spitze nach oben.
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Signal Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger
(1) Bedeutung: Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten
(2) Beschreibung Lichtsignal: Eine gelbleuchtende Kennziffer.
Formsignal: Eine gelbe Kennziffer auf dreieckiger schwarzer Tafel mit gelbem Rand.
(3) Das Formsignal ist rückstrahlend.
(4) Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
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Signal Zs 6 – Gegengleisanzeiger
(1) Bedeutung: Der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung.
(2) Beschreibung Lichtsignal: Ein weißleuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden in der Regel senkrecht nach oben und unten abgebogen sind.
DV 301: Die Enden können bis auf weiteres nicht abgewinkelt sein.
Formsignal: Eine rechteckige schwarze Scheibe mit weißem Rand und einem weißen von rechts nach links steigenden Streifen, dessen Enden senkrecht abgewinkelt sind. Das Formsignal ist rückstrahlend.
(3) Der Gegengleisanzeiger zeigt an, dass auf zweigleisiger Strecke das Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden darf. Der Auftrag, das Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung zu befahren, gilt bis zum nächsten Bahnhof. Liegt davor eine Abzweig- oder Überleitstelle, gilt der Auftrag bis dahin.
(4) Wird das Formsignal vorübergehend angewendet, wird dies bei den Eisenbahnen des Bundes durch das Infrastrukturunternehmen in der La bekannt gegeben. Bei NE-Bahnen wird in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters darauf hingewiesen.
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Signal Zs 7 – Vorsichtsignal
(1) Bedeutung: Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht.
(2) Beschreibung: Drei gelbe Lichter in Form eines V.
(3) Der Auftrag, auf Sicht weiterzufahren, gilt bis zum nächsten Hauptsignal.
(4) Das Signal gilt weiter, auch wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist.
(5) Für das Verhalten nach der Vorbeifahrt sind bei den Gleichstrom-S-Bahnen Berlin und Hamburg die örtlichen Zusätze zu beachten.
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Signal Zs 8 – Gegengleisfahrt-Ersatzsignal
(1) Bedeutung: Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeifahren, der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung.
(2) Beschreibung: Drei blinkende weiße Lichter in Form eines A
oder ein weißblinkender Lichtstreifen von rechts nach links steigend.
Die Enden des weißblinkenden Lichtstreifens können nach oben und unten senkrecht abgebogen sein.
(3) Der Auftrag, das Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung zu befahren, gilt bis zum nächsten Bahnhof. Liegt davor eine Abzweig- oder Überleitstelle, gilt der Auftrag nur bis dahin.
(4) Das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal gilt auch, wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges am Signal vorbeigefahren ist.
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Signal Zs 9 – Bahnübergangstafel (Bü-Tafel) (DV 301)
(1) Bedeutung: Nach dem zulässigen Vorbeifahren an dem Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignal Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung.
(2) Beschreibung: Eine dreieckige, weiße Tafel mit rotem Rand und schwarzem Gatter.
(3) Die Bahnübergangstafel steht vor einem mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißem, rotem oder weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißem Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das nur dann einen Fahrtbegriff zeigen kann, wenn der Bahnübergang technisch gesichert ist.
(4) Gilt die Bahnübergangstafel für mehrere Bahnübergänge, so ist die entsprechende Anzahl als schwarze Zahl im Signal Zs 9 dargestellt.
Die genannten Verhaltensregeln gelten dann für jeden dieser Bahnübergänge.
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Signal Zs 10 – Endesignal (DS 301)
(1) Bedeutung: Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung.
(2) Beschreibung Formsignal: Ein weißer Pfeil mit der Spitze nach oben auf pfeilförmiger, schwarzer Tafel.
Lichtsignal: Ein weißleuchtender Pfeil mit der Spitze nach oben.
(3) Das Signal Zs 10 gilt nur für Zugfahrten, die durch Fahrtstellung eines Hauptsignals zugelassen worden sind, und zeigt an, dass eine mit Signal Hp 2 oder mit Signal Zs 3 vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung bereits vor dem Ende des anschließenden Weichenbereichs aufgehoben ist.
(4) Das Formsignal ist rückstrahlend.
(5) Innerhalb eines anschließenden Weichenbereichs können mehrere Signale Zs 10 für verschiedene Fahrwege aufgestellt sein.
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Signal Zs 12 – M-Tafel
(1) Bedeutung: Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
(2) Beschreibung: Eine weiße Tafel mit rotem Rand und rotem „M“ in Schreibschrift.
(3) Züge dürfen nach dem Halten am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag des Fahrdienstleiters vorbeifahren.
(4) Der Fahrdienstleiter darf zur Übermittlung seines Auftrags eine örtliche Aufsicht beauftragen.
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Signal Zs 13 – Stumpfgleis- und Frühhaltanzeiger
(1) Bedeutung: Fahrt in ein Stumpfgleis oder in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg.
(2) Beschreibung Formsignal: Ein um 90 Grad nach links umgelegtes gelbes rückstrahlendes „T“ auf einer rechteckigen schwarzen Tafel.
Lichtsignal: Ein um 90 Grad nach links umgelegtes gelbleuchtendes „T“.
(3) Der Stumpfgleis- und Frühhaltanzeiger erscheint am Hauptsignal für die Einfahrt eines Zuges in
- ein Stumpfgleis (Stumpfgleise der Kopfbahnhöfe ausgenommen),
- ein durch Signale abschnittsweise unterteiltes Gleis, wenn der Einfahrweg verkürzt ist, oder
- ein anderes Gleis, wenn der Einfahrweg um mehr als 30 % kürzer als bei den übrigen Einfahrten ist.
(4) Das Signal wird nicht angewendet, wenn das Signal Zs 3 gemäß Abschnitt 5
Absatz 5 gezeigt wird.
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Signal Zs 103 – Rautentafel – (DV 301)
(1) Bedeutung: Das Halt zeigende Hauptsignal gilt nicht für Rangierabteilungen.
(2) Beschreibung: Eine rechteckige schwarze Tafel mit weißen Rauten.
(3) Die Rautentafel ist am Hauptsignal angebracht.