Signalbuch; 301 1001
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.1001 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
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Allgemeines
(1) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
Die Fahrleitungssignale kennzeichnen auch ausgeschaltete Fahrleitungs-Abschnitte.
(2) Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß und schwarz umrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
(3) Die Fahrleitungssignale gelten für den elektrischen Betrieb mit Oberleitung oder Stromschiene.
(4) Wenn bei einer Gleisverzweigung bei den Signalen El 1v, El 1, El 3, El 4 und El 6 angezeigt werden soll, für welche Fahrtrichtung das Signal gilt, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt.
Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, dass das Signal für den geraden Zweig oder bei Krümmungen für den schwächer gekrümmten Zweig der Weiche gilt.
Ein waagerechter Pfeil zeigt an, für welche Richtung das Signal gilt.
Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und sind mehrere Gleise betroffen, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden.
Für einen am Signal El 3 angebrachten Richtungspfeil ist die Fahrtrichtung in der La angegeben.
Am Signal El 4 ist der am Signal El 3 angebrachte Richtungspfeil zu wiederholen, wenn auch das Signal El 4 vor der Gleisverzweigung steht.
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Signale El 1v, El 1 und El 2
(1) Die Signale sind ortsfest.
(2) Wo Fahrleitungs-Schutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die Fahrleitungs-Schutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal (El 1/El 2) vorhanden.
(3) Signale an Fahrleitungs-Schutzstrecken sind bei Dunkelheit beleuchtet; das Signal El 1v ist beleuchtet oder rückstrahlend. Bei einfachen Verhältnissen kann auf die Beleuchtung der Signale verzichtet werden.
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Signal El 1v
(1) Bedeutung: Signal El 1 erwarten.
(2) Beschreibung: Zwei weiße Rechtecke waagerecht nebeneinander.
(3) Das Signal wird bei einfachen örtlichen Verhältnissen nicht gezeigt.
(4) Das Signal befindet sich grundsätzlich im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem Signal El 1.
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Signal El 1 – Ausschaltsignal
(1) Bedeutung: Ausschalten.
(2) Beschreibung: Ein zerlegtes weißes U.
(3) Das Signal bedeutet, dass das Ausschalten am Signal beendet sein muss.
(4) Das Signal El 1 kann mit einem Signal El 2 am gleichen Standort vereinigt sein; das Signal El 2 befindet sich dann über dem Signal El 1.
In diesem Fall muss das Triebfahrzeug spätestens am Standort des Signals ausgeschaltet sein und darf nach der Vorbeifahrt am Signal und Wiederkehr der Fahrleitungsspannung wieder eingeschaltet werden.
Die am gleichen Standort vereinigten Signale El 1 und El 2 sind bei Dunkelheit beleuchtet.
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Signal El 2 – Einschaltsignal
(1) Einschalten erlaubt.
(2) Ein geschlossenes weißes U.
(3) Das Signal bedeutet, dass das Triebfahrzeug nach Vorbeifahrt am Signal eingeschaltet werden darf.
(4) Außerhalb der DB AG kann das Einschaltsignal auf eingleisigen Strecken unmittelbar links neben dem Gleis stehen.
(5) Im Bereich von Systemwechseln kann das Signal mit einer auf der Spitze stehenden weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel, auf der sich eine weiße Sinuskurve (Wechselstromsystem-Anfang) oder zwei waagerechte weiße Streifen (Gleichstromsystem-Anfang) befinden, ergänzt sein. Über der Sinuskurve kann eine Zahl (Spannung) gezeigt werden.
Das Triebfahrzeug darf erst nach dem Systemwechsel wieder eingeschaltet werden.
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Signale El 3, El 4 und El 5
(1) Die Signale können auch nicht ortsfest sein.
(2) Die Signale sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen kann darauf verzichtet werden.
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Signal El 3 – „Bügel ab“-Ankündesignal
(1) Bedeutung: Signal „Bügel ab“ erwarten.
(2) Beschreibung: Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen.
(3) Das Signal kündigt ein „Bügel ab“-Signal (El 4) an.
Bei der DB Netz AG kann eine Ergänzung in den örtlichen Zusätzen bekannt gegeben sein.
(4) Das Signal befindet sich in der Regel im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem „Bügel ab“-Signal (El 4).
(5) Wenn Züge hinter dem Signal El 3 beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen, ist ein zweites Signal El 3 aufgestellt.
Der Standort des zweiten Signals wird in der La bekannt gegeben.
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Signal El 4 – „Bügel ab“-Signal
(1) Bedeutung: Bügel ab.
(2) Beschreibung: Ein waagerechter weißer Streifen.
(3) Das Signal kennzeichnet den Beginn eines Gleisabschnitts, der nur mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden darf.
(4) Am Signal müssen die Stromabnehmer völlig gesenkt sein.
(5) Das Signal befindet sich 30 m vor dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt.
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Signal El 5 – „Bügel an“-Signal
(1) Bedeutung: Bügel an.
(2) Beschreibung: Ein senkrechter weißer Streifen.
(3) Das Signal kennzeichnet das Ende eines Gleisabschnitts, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss.
(4) Das Signal bedeutet, dass die gesenkten Stromabnehmer vom Signal ab wieder angelegt werden dürfen.
(5) Der Triebfahrzeugführer darf mit dem Anlegen erst beginnen, wenn das Triebfahrzeug am Signal vorbeigefahren ist.
(6) Das Signal El 5 befindet sich 30 m hinter dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt.
(7) Außerhalb der DB AG kann das „Bügel an“-Signal auf eingleisigen Strecken unmittelbar links neben dem Gleis stehen.
(8) Im Bereich von Systemwechseln kann das Signal mit der Tafel gemäß Abschnitt 5 Absatz 5 ergänzt sein. In diesem Fall dürfen die Stromabnehmer erst nach dem Systemwechsel wieder angelegt werden.
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Signal El 6
(1) Bedeutung: Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
(2) Beschreibung: Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegendem weißem Quadrat.
(3) Das Signal zeigt an, dass Fahrten darüber hinaus für Triebfahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern verboten sind.
(4) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf das Vorbeileiten der Spitze eines Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer am Signal El 6 zulassen. Der Eisenbahnverkehrsunternehmer regelt, unter welchen Bedingungen und wie die Vorbeifahrt der Spitze eines Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer am Signal El 6 erfolgen darf.
(5) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
(6) Das Signal kann mit einer auf der Spitze stehenden weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel ergänzt sein, auf der sich eine weiße Länderkennung befindet (z.B. „D“ für Deutschland oder „CH“ für Schweiz). Unter der Länderkennung kann die Spannung der Fahrleitung gezeigt werden.
Das Signal El 6 mit Zusatztafel gilt nur für Fahrzeuge, deren gehobener Stromabnehmer der angezeigten nationalen Bauart entspricht.