Ra10 . Ra11 (DS 301) . Ra11a, Ra11b (DV301) . Ra12 (DS301) . So12 (DV301) . Ra13 .
Signalbuch; 301 0703
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0703 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
1
Signal Ra 10 - Rangierhalttafel
(1) Bedeutung: Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden.
(2) Beschreibung: Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift ”Halt für Rangierfahrten”.
Die weiße Tafel kann auch ohne Aufschrift sein.
(3) Das Signal steht in der Regel links vom Gleis.
2
Signal Ra 11 (DS 301) - Wartezeichen
Signal Ra 11a, 11b (DV 301)
(1) Bedeutung: Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten.
(2) Beschreibung Signal Ra 11 (DS 301), Signal Ra 11a (DV 301): Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
(3) Signal Ra 11b (DV 301): Ein weißes W mit schwarzem Rand.
(4) Bevor mit der Spitze einer Rangierfahrt am Wartezeichen vorbeigefahren werden darf, muss der Weichenwärter eine Zustimmung gegeben haben.
Die Zustimmung wird gegeben:
a) beim Signal Ra 11 (DS 301) durch Lichtsignal Sh 1 (DS 301),
b) beim Signal Ra 11 (DS 301) und Signal Ra 11b (DV 301) mündlich oder durch Hochhalten eines Armes oder einer weiß leuchtenden Handleuchte,
c) beim Signal Ra 11a (DV 301) durch Signal Ra 12 (DV 301)
(5) Das Signal Ra 11a (DV 301) wird nur in Verbindung mit dem Signal Ra 12 (DV 301) angewandt.
Das Signal Ra 11b (DV 301) wird alleinstehend sowie an Drehscheiben und Schiebebühnen, und zwar stets ohne das Signal Ra 12 (DV 301) angewandt.
Das Signal Ra 11b an Drehscheiben und Schiebebühnen zeigt an, dass diese von Fahrzeugen erst befahren oder verlassen werden dürfen, wenn der Wärter hierfür die Zustimmung gibt.
(6) Das Signal kann bei Dunkelheit beleuchtet sein.
3
Signal Ra 12 (DS 301) - Grenzzeichen
Signal So 12 (DV 301)
(1) Bedeutung: Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf.
(2) Beschreibung: Ein rot-weißes Zeichen.
(3) Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder
- ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder
- je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
4
Signal Ra 13 - Isolierzeichen
(1) Bedeutung: Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung.
(2) Beschreibung: Auf weißem Grund ein blauer Pfeil.
(3) Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis freizuhalten ist, damit das Umstellen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird.
(4) Das Signal kann auch vor Zugeinwirkungsstellen von Automatik-Hilfseinschalttasten der BÜ angeordnet sein.
(5) Das Signal steht rechts oder links vom Gleis.
Der blaue Pfeil weist auf das zugehörige Gleis.